Detektiv - Glossar

Detektiv-Glossar
Dieses Glossar wurde gestartet am 26.11.2008 und wächst von Tag zu Tag mit interessanten Wörtern und deren Hintergrundinformationen über den Detektivberuf.


Abhöranlagen:
Abhöranlagen sind Geräte, mit denen man Gespräche in Autos, Wohnungsräumen, ab Telefon, Funk oder auf der Strasse abhören kann. Dies sind meist kleine Miniaturmikrofone, die einen Sender haben, um das Aufgenommene Signal über Funk an einen Empfänger zu senden, der das Signal nicht nur verstärkt, sondern die Störgeräusche herausfiltert und das Tonsignal so auf einem Datenträger speichert.
 
Abklärung:
Abklärung vor Ort ist bei bevorstehenden Observationen sehr wichtig. Der Erfolg jeder Observation hängt wesentlich mit der Vorbereitung zusammen. Gute Planung und Vorermittlung ist meist die halbe Observation.
 
Abdruckspuren:
Eine Abdruckspur ist in der Kriminalistik oder der Unfallforensik eine Spur, bei der ein Gegenstand oder Mensch den Spurenträger durch direkten Kontakt verändert hat. Oft besteht die Veränderung in Zurückbleiben von Rückständen, zum Beispiel Schweiß und Talg beim Fingerabdruck oder Gummi bei einer Reifenspur.
 
Abhörgeräte (akustisch):
Rein akustische Abhörgeräte bestehen häufig aus einem Trichter, den man ans Ohr hält. Sie ermöglichen das akustische Verfolgen entfernter Vorgänge.
 
Abhörgeräte (Elektroakustisch):
Bei elektroakustischen Abhörgeräten wird ein Mikrofon zur Aufnahme des Schallsignals verwendet. Dieses wird entweder über ein Kabel (auch über Trägerfrequenzanlagen), eine Funkverbindung oder auch über eine optoelektronische Verbindung zum Empfänger übertragen. Drahtgebundene Systeme werden im Regelfall nur dann verwendet, wenn die Abhöranlage eine dauerhafte Installation ist und sich die Räumlichkeiten in der Gewalt des Abhörers befinden.
 
Drahtlose Abhöranlagen werden häufig zum Ausspionieren verwendet.
Als Funkfrequenzen werden meist VHF- und UHF-Frequenzen verwendet.
 
Abhörgeräte (Optische):
Lasermikrofone werden zum Abhören von Räumen benutzt.
Dabei wird ein Laserstrahl auf ein Objekt im abzuhörenden Raum (meist ein Fenster) gerichtet, das durch die Schallwellen der im Raum gesprochenen Worte zum Schwingen angeregt wird.
Aus dem vom Objekt reflektierten Strahl wird die Schallinformation rekonstruiert.
 
Abhörgeräte (Anlagen zum Abhören von Telefonleitungen):
Die einfachste Methode Telefonleitungen galvanisch anzuzapfen, wird heute nur von "Amateuren" verwendet, insbesondere dort, wo Fernsprechleitungen als Freileitungen verlegt sind oder Zugang zu den Anlagen besteht. Meist werden induktive Verfahren benutzt, die den Vorteil haben, dass keine Arbeiten an der Leitung nötig sind. Auch ist induktives Abhören unauffällig, da kein verdächtiger Knackspuls entsteht.
 
Abhörgeräte (Abhören von Funkfrequenzen):
Funkfrequenzen können prinzipiell mit jedem Empfänger, der die zu überwachende Funkfrequenz empfangen kann, abgehört werden.
Wenn man nicht nur Sendeaktivitäten überwachen will, muss man das Signal demodulieren und/oder decodieren können.
 
Abhörgeräte (Rechtliches):
Der Betrieb und der Besitz rein akustischer Abhörgeräte ist nicht verboten.
Dies gilt auch für drahtgebundene Anlagen, die nicht mit Hochfrequenz betrieben werden. Allerdings darf das nicht-öffentlich gesprochene Wort nicht mitgeschnitten werden.
 
Der Besitz von Abhörgeräten auf Frequenzen unter 27 MHz (VLF, LW, MW und KW) ist ohne Einschränkungen zulässig.
Dies gilt aber nicht für den Empfang von Frequenzen über 30 MHz, da diese auch u.a. von der Polizei intensiv genutzt werden.
 
Bei drahtlosen Geräten ist die Situation wie folgt: CB-Funkgeräte, Handys und alle allgemein verkäuflichen Geräte dürfen von jedermann gekauft und - aber nicht zur Überwachung des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes - verwendet werden.
 
Andere Geräte dürfen nur von Inhabern entsprechender Lizenzen benutzt werden oder ihr Betrieb ist gänzlich untersagt.
 
Abschätzung:
Abschätzung der personellen und materiellen Mittel.
Als Faustregel gelten:
 
- Je mehr eine Observation zeitlich ausgedehnt werden muss,
- je größer der Aktionsradius ist,
- je observationserfahrener die Zielperson ist,
- je verdeckter und intensiver die Observation ablaufen soll,
- je intensiver das Verkehrsaufkommen im Observationsraum ist,
- je mehr wechselnde Einsatzbedingungen es gibt (Stadt, Überlandstrassen, Autobahn),
desto mehr Detektive, Fahrzeuge und Mittel müssen eingesetzt werden.
 
Absolvieren:
Eine Prüfung absolvieren. Etwas zum Abschluss bringen.
 
Adressermittlung:
Wir werden immer wieder angefragt, ob wir z.B. die Adresse von einem Herr Müller in St. Gallen ausfindig machen könnten. Nun dies ist kein leichtes Sache, zumal es in St. Gallen über 500 Müllers gibt.
Was wir brauchen sind: Frühere Wohnadresse, Adresse von Verwandten, Bekannten oder Kollegen. Auch wäre es von Vorteil, wenn wir wüssten, wo der Gesuchte am ehemaligen Wohnort verkehrte.
Je mehr Infos wir haben, desto eher können wir die gesuchte Person finden.
 
Affäre:
“Angelegenheit; (unangenehmer) Vorfall; Streitsache” Für den Detektiv meist, wenn Ein verheirateter Mann eine sexuelle Beziehung mit einer anderen Frau hat.
 
Affekt:
Gemütsbewegung oder stärkere Erregung.
 
Agenda:
Agenda bezeichnet im Lat. “Dinge, die zu tun sind”. Im Deutschen ist das Wort erstmals im 19. Jh. im Sinne von “Merkbuch” belegt.
 
Agent:
Das im 16. Jh. aus it. agente (=frz. agent) entlehnte Fremdwort bezeichnete ursprünglich einen “Geschäftsträger” im politischen Sinn. Später entwickelte sich daraus die spezielle Bedeutung “in staatlichem Auftrag tätiger Spion”.
Aber auch unsere Detektive werden z.T. Agenten genannt.
Bei uns sind es in der Regel Detektive die alleine an eine an einem Spezial-Fall arbeiten.
 
Alias:
Das Wort alias bezeichnet:
 
- ein Pseudonym: man sagt „Jean Bruller alias Vercors“.
- einen Kunstnamen, den man im Internet verwendet, siehe Nickname.
- einen Störeffekt in der Signal- und Bildverarbeitung, siehe Alias-Effekt.
- eine Dateiverknüpfung bei Betriebssystemen, beispielsweise unter Mac OS.
- ein Kommando von Unix-Shells, alias (Unix), um Kommandos unter anderem Namen     aufzurufen.
 
Amateur:
Ein Amateur (franz. für „Liebhaber“) ist eine Person, die – im Gegensatz zum Profi – eine Tätigkeit aus Liebhaberei ausübt, ohne einen Beruf daraus zu machen bzw.
Geld für seine Leistung zu erhalten.
Ein Amateur ist ein Laie und für seine Tätigkeit nicht formal ausgebildet, im Unterschied zum Fachmann („dem im Fachgebiet ausgebildeten“).
 
Der Begriff sagt wenig über die Sachkenntnis von Amateuren aus, die durchaus professionelles Niveau haben kann.
Dagegen wird der Begriff amateurhaft abwertend im Sinne von „nicht auf professionellem Niveau“ gebraucht.
Aus diesem Grund wird zur Beschreibung einer zwar als Amateur ausgeübten aber dennoch als professionell anzusehenden Leistung häufig der Begriff der „Semi-Professionalität“ verwendet. Detektivamateure machen dem Berufsdetektiven häufig ärger, weil sie  des öfteren unseriös arbeiten.
 

Beobachten, Observieren:
beobachten, spähen, zusehen; (umgangssprachlich) schielen, zugucken; (landschaftlich, besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch) zuschauen, jemanden, etwas bei etwas neugierig beobachten,
 
Beschatten:
heimlich [polizeilich] beobachten, überwachen, einen Agenten beschatten [lassen], belauern, beobachten, bespitzeln, bewachen, decken, nachspionieren, observieren, überwachen, verfolgen
 
Bespitzeln:
Siehe oben.
 
Betrug, Betrügen, trügen:
               bewusst täuschen, irreführen, hintergehen z.B.
  • einen Kunden, Geschäftspartner, eine Firma betrügen.
  • sich selbst betrügen (sich Illusionen hingeben, sich etwas vormachen).
  • jemanden um 1000 Euro betrügen.
  • jemanden um sein Recht betrügen.
  • sich um seinen gerechten Lohn betrogen sehen.
  • ohne Wissen des [Ehe]partners, der [Ehe]partnerin mit einer anderen Person sexuell verkehren.
Beweis:
Ausweis, Beleg, Beweisstück, Dokument, Dokumentation, Nachweis; (veraltend) Erweis; (Rechtssprache) Beweismaterial, Beweismittel; (besonders Rechtssprache) Wahrheitsbeweis
Nachweis dafür, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird; Gesamtheit von bestätigenden Umständen, Sachverhalten, Schlussfolgerungen
  • Ein schlüssiger, stichhaltiger, schlagender Beweis.
  • Eindeutige, handfeste, unwiderlegbare Beweise.
  • Das ist der Beweis seiner Schuld/für seine Schuld.
  • Der Beweis für die Richtigkeit meiner Auffassung ist, dass …
  • Beweise für etwas haben.
  • Den Beweis für etwas liefern, antreten, führen, erbringen (etwas beweisen)
  • (Rechtssprache) [über etwas] Beweis erheben ([zu einer bestimmten Frage] die Beweisaufnahme vornehmen).
  • der Angeklagte wurde mangels, aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
  • Als/zum Beweis ihrer Aussage legte sie Briefe vor.
  • (Papierdeutsch) etwas unter Beweis stellen (etwas beweisen).
  • Ich glaube das bis zum Beweis des Gegenteils.