Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Diese Fragen und Antworten sind Bestandteile der AGB und regelt weitere Fragen

 

Voraussetzungen für die Privatdetektivschule

Frage 0.1: Welche Voraussetzungen müssen für die Detektivschule mitgebracht werden?

Antwort:

  • mind. 20 Jahre alt (wenn jünger mindestens 16 Jahre, nur mit Unterschrift der Erziehungsberechtigter Person)
  • NICHT über 190 gross
  • Strafregister nicht verzeichnet  
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Betreibungsauszug (nicht älter als 14 Tage)
  • sportlich, bringen Interesse und Geduld mit
  • Primarschulabschluss, Realschule
  • gute Deutschkenntnisse (mündlich und schriftlich)
  • Maximales Eintrittsalter 70 Jahre
  • psychisch, geistig und körperlich gesund

 

Frage 01.1: Ab wann wäre der Schulstart möglich?

Antwort: Die Detektivschule kann jederzeit angefangen werden, da Sie zuerst autodidaktisch Zuhause lernen.

 

Frage 0.2: Kann man bei der Detektei Wunderli auch mit seinem eigenen Hund arbeiten?

Antwort: Ja, wenn es der Auftrag zulässt.

 

Frage 0.3: Ich interessiere mich für Ihre Ausbildung. Akzeptieren Sie auch Ausländer mit Kat. B-Ausweis oder muss man Schweizerbürger sein?

Antwort: Wir akzeptieren außer Schweizerbürger, auch Ausländer mit Kat. A, B und C

 

Frage 0.4: Ich habe bereits anderswo eine Detektivschule gemacht. Kann ich mit diesem Abschluss auch bei euch arbeiten?

Antwort: Ja, nach einer bestandener Aufnahmeprüfung (Prüfungsgebühr CHF 500.-)

Es gibt in der Aufnahmeprüfung 3 Teile: theoretischer Teil, praktischer Teil und Rapport schreiben. Falls der Rapport unter einer Note 4 ist, wird der der praktische Teil und der Rapport davon neu geschrieben. Wenn der Prüfling bei der 2. praktischen Prüfung schlechter abschneidet, bleibt die Erst-Note erhalten. Wenn der Prüfling bei der 2. praktischen Prüfung besser ist, wird die Erst-Note entsprechend erhöht gewertet.

Wird nur die Theorie nicht bestanden, wir auch nur die Theorie wiederholt und nicht die ganze Aufnahmeprüfung. In jeder Teilnote benötigt man mindestens eine Note 4. Bei uns gibt es keine Durchschnittsnote, aller drei Teilnoten. Pro Prüfungstag wird Pauschal

CHF 500.- berechnet und ist im voraus zu bezahlen.

 

Frage 0.5: Muss man bei euch als Detektiv die Fahrprüfung haben?

Antwort: Nein! Detektive, die keine Fahrprüfung haben, werden automatisch als Beifahrer eingesetzt.

 

Frage 0.6: Ich habe meine Bewerbungsunterlagen heute abgesandt. Wann erhalte ich das Ergebnis bzw. die Schulbewilligung?

Antwort: In der Regel dauert es nicht länger als 3 Tage, bis Sie eine Antwort erhalten.

 

Frage 0.7: Ich habe gehört, dass man über 80 Gesetze auswendig lernen muss. Muss ich den ganzen Gesetzestext auswendig können?

Antwort: Nein, natürlich nicht! Nur die Gesetzestitel mit den dazugehörenden Artikel-Nr.

An der Prüfung wir z.B. folgende Frage gestellt. "Was steht im StgB bei Art. 112?" Ihre Antwort: "Mord"

Es kann auch umgekehrt gefragt werden: "Welche Artikel-Nr. gehört zu "Verbrechen und Vergehen"" Antwort: "Art. 10 des StgB"

 

Frage 0.8: Werde ich während der Theorie unterstützt?

Antwort: Ja, Sie werden während der Theorie von uns unterstützt. Sie können uns jederzeit  anrufen um ihre offene Fragen zu klären. Das sind z.B. Sätze, die Sie nicht verstehen oder wir erklären Ihnen bestimmte Zusammenhänge.

 

Lesen Sie die beiden Ordner zuerst einmal durch, ohne etwas auswendig zu lernen.

Wenn Sie alles durchgelesen haben, rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail.

Danach erhalten Sie per E-Mail die Original Prüfungsfragen,

um sich auf die Theorieprüfung vorzubereiten. An Hand der Fragen, können Sie dann die Antworten zusammen mit dem Lernmittel erarbeiten. Alle Antworten finden Sie im Lernmittel aber auch im Internet. Was wir nicht können und nicht dürfen, ist Ihnen die Antworten eins zu eins bekannt zu geben. Da Sie ein/e angehende/r Detektiv/in sind, wird es für Sie ein leichtes sein, die korrekten Antworten zu finden.

 

Vorgehen

Frage 1.0: Ich möchte die Privatdetektivschule Stern-4 machen. Wie gehe ich nun vor?

Antwort:

 

A) Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen, Kurzbewerbung mit Foto.

 

Wir begutachten Ihre Bewerbung und entscheiden uns dann, ob Sie die Schule bei uns machen können oder nicht.

 

B) Erst nach der Zulassung, können Sie sich anmelden.

 

C) Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Vorkassenrechnung.

 

D) Nach der Anmeldung, wird Ihr personalisiertes Lernmittel gedruckt.

 

E) Ihr persönliches Lernmittel wird während der Schule laufend aktualisiert.

 

F) Anschließend lernen Sie im Selbststudium 2 - max. 6 Monaten (je nach Zeiteinteilung) für die Theorie.

Lernen Sie nun und merken Sie sich vor allem Fett gedruckte, unterstrichene oder eingerahmte Texte. Diese können an der Theorieprüfung abgefragt werden. Die Theorieprüfung beinhaltet 300 Fragen. Mindestens 200 müssen Sie richtig beantworten, damit Sie die Note 4 erreichen.

 

G) Wenn Sie mit dem Selbststudium fertig sind, melden Sie sich bei uns für den Prüfungsvorbereitungs-Tag an. An diesem Tag prüfen wir Sie kurz, per Telefon innert ca. 5 Min., wie intensiv Sie die Ordner durchgelesen haben. Anschließend erhalten Sie von uns die Liste für die Prüfungsfragen.

 

H) Wenn Sie mit der Theorie durch sind und alle Prüfungsfragen beherrschen, machen Sie die Theorieprüfung und reservieren danach den nächst folgenden Praktikumsplatz oder Ihren wünschen entsprechend das nächst mögliche Praktikum.

 

I) Im Praktikum lernen Sie z.B.:

 

  • Fingerabdrücke mit Zephyr- und Marabupinsel zu bestäuben um diese anschließend zu sichern.
  • Mit Wanzenaufspürgeräte verschiedene versteckte Wanzen ausfindig zu machen.
  • Sie gehen auf die Spurensuche mit Wärmebildkamera.
  • Sie orientieren sich im Darkroom mittels Nachtsichtgerät.
  • Sie lernen versteckt zu fotografieren und versteckte Videos zu machen.
  • Sie lernen mit einem Funkgerät umzugehen, lernen die Bedienung und die Funkersprache.
  • Sie üben Einzelobservationen, Gruppenobservationen, Autoobservationen, mit und ohne GPS-Tracker-Einsatz.
  • Sie lernen den GPS-Tracker am Auto oder am Motorrad zu setzen und zu entfernen.
  • Sie lernen das Recherchieren im Internet und Handy und wie man einen Rapport schreibt usw.

 

K) Nach dem Praktikum haben Sie 6 Monate Zeit, um die Abschlussprüfung zu machen.

 

 

Vor Schulbeginn möchte ich folgendes noch Wissen

Frage 1.1: Wie lange dauert die Schule?

Antwort: Je nach Schul-Typ

- Privatdetektivschule-A  ca. 2-3 Monate Theorie

                                              6 Monate Praktikum (16 Samstage á 4 Std.) 64 Std.

 

- Privatdetektivschule-B ca. 2-3 Monate Theorie

                                              20 Std. (4 x 5 Std.) Praktikum (Privatuntericht)

 

Frage 1.2: Wann und wo beginnt das Praktikum für die Detektivschule?

 

Antwort: Das Praktikum in der Schulklasse dauert ca. 4 Monate (16 Samstage) von jeweils 10:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr und findet für die normale Schulklasse von 8 Personen in Dübendorf statt.

Beim Privatunterricht z.T. in folgenden Städte statt: St. Gallen, Dübendorf ZH, Basel, Luzern, Chur oder Bern.

 

Frage 1.3: Wie viel Personen sind in einer Klasse?

Antwort: Maximal 8 Plätze

 

Frage 1.4: Verdient man während der Ausbildung etwas?

Antwort: Nein, ausser wenn man für den Privatunterricht als Lockvogel engagiert wird, erhält man pro Std. CHF 25.- plus Fahrzeugspesen CHF 0.50 oder SBB-Ticket-Vergütung.

 

Frage 1.5: Ist der Beruf Privatdetektiv in der Schweiz anerkannt?

Antwort: Der Beruf bzw. die Tätigkeit als Privatdetektiv/in ist in der Schweiz reglementiert. Siehe auch:https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma/anerkennungsverfahren-bei-niederlassung/reglementierte-berufe.htmloder auf PDF:

Liste der reglementierten Berufe
Auch der Beruf des Privatdetektivs unterliegt der eidgenössischen Reglementierung.
Liste_regl_Berufe_D-2-2019.pdf
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Auszug aus den Tätigkeiten, die kantonal geregelt sind aber eidgenösisch nicht als Beruf anerkannt sind:

- Detektiv/in

- Bestatter/in

- Berufsfischer/in

- Tiertherapeut/in

- Wald-Forstarbeiter/in

- Erziehungsberater/in

- Moderator/in

- Raumplaner/in

- Stadtplaner/in

- Handelsagent/in

- Pfarrer/in

Verhältnis von öffentlichen und privaten Schulen in der Schweiz
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Bildung,
Forschung und Innovation SBFI

Ausgangslage
In der Schweiz liegt die Ausbildung vorwiegend in öffentlicher Hand.
Daneben gibt es jedoch eine beträchtliche Zahl von Privatschulen. Einige dieser Schulen, die sich vor allem an eine schweizerische Kundschaft richten, sind fest im öffentlichen System integriert und erhalten deshalb auch öffentliche Mittel. Andere richten sich in erster Linie an eine internationale Kundschaft und haben keinen Bezug zum öffentlichen Bildungssystem der Schweiz. Zwischen diesen beiden Extremen existieren außerdem Mischformen, teilweise unterscheiden sich sogar die Curricula derselben Schule.

Es existiert kein gesamtschweizerisches öffentlich rechtliches System zur Kontrolle der Seriosität und Qualität privater Bildungsanbieter.
Schulen, die nicht in das öffentliche System eingegliedert oder durch Behörden beaufsichtigt werden, weisen eine andere, deswegen aber nicht schlechtere Qualität auf.
Einige der Privatschulen, die in vollständiger Autonomie gegenüber dem öffentlichen Bereich in der Schweiz tätig sind, genießen hohes Prestige. Dies gilt indessen nicht für alle. In erster Linie beurteilen die Nutzerinnen und Nutzer sowie der Arbeitsmarkt die Qualität einer Ausbildung, weniger der Staat.

Frage 1.6: Ich habe gehört, dass es in der Schweiz einen eidgenössischen Fachverband Schweizerischer Privat-Detektive (FSPD) gibt? Ist das wirklich wahr?

Antwort: NEIN! Es gibt zwar in der Schweiz 3 Verbände bzw. Vereine, die mit der Detektivbranche verwandt sind. Keiner dieser Verbände/Vereine ist jedoch eidgenössisch anerkannt! Auch der FSPD nicht, obwohl der Präsident Fritz Nyffeler gerne in den Medien über Privatdetektive lästert. Fritz Nyffeler verletzt dadurch eindeutig das UWG: Beispiel eines bald 10-jährigen Beitragen im "Schweizerischen Beobachter"

https://www.beobachter.ch/staat/detektive-die-lizenz-zum-schnuffeln

 

Bezugnahme auf Mitbewerber. Die Herabsetzung von Mitbewerbern durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äußerungen über diese, deren Waren, Werke, Leistungen, Preise oder Geschäftsverhältnisse wird zunächst in Art. 3 Buchst. a UWG generell untersagt. Darüber hinaus ist die vergleichende Werbung in Art. 3 Buchst. e UWG noch speziell geregelt. Diese ist zwar zulässig, jedoch handelt unlauter, wer sich, seine Waren, Werke, Leistungen oder deren Preise in unrichtiger, irreführender, unnötig herabsetzender oder anlehnender Weise mit anderen, ihren Waren, Werken, Leistungen oder deren Preisen vergleicht. Dieses kann auch dadurch geschehen, dass jemand nicht sich selber, sondern Dritte in entspr. Weise im Wettbewerb begünstigt, z.B. in vergleichenden Warentests (zur Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung für die lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Wettbewerbshandlungen vgl Rn 7).

http://www.jusfind.ch/de/wettbewerbsrecht.html

 

 

Frage 1.7: Ich habe mich für die Schule angemeldet und jetzt ist mir etwas in die Quere gekommen, so dass ich die Schule doch nicht machen kann. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Antwort: Nein! Bei Online-Käufen sieht das Schweizer Recht kein Widerrufsrecht vor.

Durch die Bestellung beauftragen Sie uns ohne Rücktrittsrecht, das Lernmittel im Anschluss der Bestellung zu drucken, damit es abholbereit ist. 

 

Praktikum

Frage 2.0: Wann beginnt das Praktikum?

Antwort: Das Praktikum 4-Stern beginnt jeweils vierteljährlich oder halbjährlich je nach Bedarf. Die Daten sind immer auf der Website rechts publiziert.

 

Frage 2.1: An welchen Tagen findet das Praktikum statt?

Antwort: Immer Samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Total 16 Samstage) Die Daten finden Sie auf der Startseite rechts oben.

 

Frage 2.2: Was passieren, wenn das Praktikum nicht planmäßig durchgeführt wird?

Antwort: Das Praktikum wird dann spätestens 6 Monate später durchgeführt. Wenn das Praktikum über 24 Monate verschoben wird, darf der Kursteilnehmer vom Vertrag zurücktreten und erhält das Kursgeld zurück. Die gilt nicht bei Pandemien, Naturkatastrophen, Brandunfälle, Erdbeben usw.

 

Frage 2.3: Ich habe am Anfang Typus-A gewählt, möchte aber das Praktikum als Typus-B weiterführen. Geht das?

Antwort: Ja, Von Typus-A auf Typus-B können Sie wechseln, wenn Sie die Differenz des Preisunterschiedes bezahlen. Das wären dann CHF 2´308.-.

Umgekehrt, von Typus-B auf Typus-A geht leider nicht.

 

Abschlussprüfung

Frage 3.0: Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Antwort: Die Abschlussprüfung kann bis drei mal wiederholt werden. Für eine Wiederholung der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben.

Für Abschlussprüfung Stern-4 beträgt die Gebühr CHF 500.-

 

Frage 3.0.1: Kann ich bei nicht bestandener Theorieprüfung Einsicht in die Korrektur haben, um zu sehen was ich falsch gemacht habe?

Antwort: Wer die Theorieprüfung nicht bestanden hat, kann auf Verlangen einen Termin vereinbaren, um Einsicht in das korrigierte Prüfungsmaterial zu nehmen. Korrigierte Prüfungen dürfen nicht kopiert, fotografiert oder sonst wie das Lokal der SAO verlassen.

Für die Prüfungseinsicht wird eine Einsichtsgebühr von CHF 200.- verlangt und ist im Voraus zahlbar.

 

Frage 3.1: Wie lange dauert die Abschlussprüfung?

Antwort: Für Abschlussprüfung Stern-4, Theorie von 09:00 - 12:00 und die praktische Prüfung von 13:00 Uhr bis 16:00. Die meisten haben jedoch zuerst die Theorieprüfung bereits gemacht und danach (nach der Praktischen Schulung) die praktische Prüfung.

 

Frage 3.2: Erhält man nach bestandener Abschlussprüfung ein Zertifikat oder Diplom?

Antwort: Jeder SAO-Absolvent erhält nach bestandener Abschlussprüfung den begehrten Privatdetektivausweis und das Privatdetektiv-Diplom. Diese Dokumente sind bei über 10 Detekteien anerkannt.

Unsere Privatdetektive werden außerdem auf die kantonale Polizeibewilligung vorbereitet, darum lernt jeder ca. 80 Gesetze aus ZGB, OR und StGB.

 

Frage 3.3: Wann nach der Ausbildung muss man zur Prüfung antreten?

Antwort: Jeder Schüler hat nach der Ausbildung 6 Monate Zeit, sich für die Abschlussprüfung anzumelden. Meldet er sich nach 6 Monaten für die Abschlussprüfung an, wird eine Prüfungsgebühr von CHF 500.- erhoben.

 

Frage 3.4: Ich habe noch nicht alle Raten bezahlt. Kann ich trotzdem die Abschlussprüfung machen?

Antwort: Wer seine Raten oder andere finanzielle Verpflichtungen pünktlich bezahlt hat, kann die Abschlussprüfung machen. Wer mit finanziellen Verpflichtungen in Rückstand geraten ist, muss diese zuerst erfüllen.

 

Anstellung in der Detektei

Frage 4.0: Wo arbeite ich nach bestandener Privatdetektivschule?

Antwort: Die Absolventen werden nach Möglichkeit direkt bei der Detektei Wunderli oder bei einem unserer Partnerbüros im Auftragsverhältnis angestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 4.1: Wie komme ich zu den Aufträgen?

Antwort: Der Privatdetektiv kann für jeden Monat eine Zeitliste in PDF-Form auf der Detektivwebsite herunterladen, auf der er jeweils mit Marker einträgt, an welchen Tagen und Stunde er uns zur Verfügung steht.

Die ausgefüllte Zeitliste muss spätestens eine Woche vor Monatsbeginn abgeliefert worden sein.

Unser Disponent teilt dann die Detektive gemäss Zeitliste entsprechend ein. Detektive, die keine Zeitliste eingesandt haben, können für Aufträge nicht berücksichtigt werden.

 

Frage 4.1.1: Wie sieht die Auftragslage prozentual aus?

Antwort: Die Auftragslage lag im Jahr 2017 bei 30% - 60% - Im Jahre 2018 erwarten wir 50% - 70% - Im Jahr 2022 erwarten wir 20% - 40% wegen Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg. Im Jahr 2023/24 erwarten wir 30% - 70% 

Im Frühling und Herbst haben wir mehr Aufträge als im Winter und Sommer.

 

Frage 4.2: Kann ich auch eine Festanstellung bei der Detektei Wunderli bekommen?

Antwort: Das ist durchaus möglich. Zur Zeit können aber noch keine Festanstellungen angeboten werden.

Sobald sich aber die wirtschaftliche Lage dies erlaubt, werden wir das sofort kommunizieren und entsprechende Festanstellungsverträge ausarbeiten.

 

Frage 4.3: Wie sind die Angaben über den Verdienst zu verstehen? Brutto oder Netto?

Antwort: Immer Netto plus Spesenvergütungen. Im Auftragsverhältnis arbeitenden werden keine Sozialabgaben in Abzug gebracht. Die Abgabe von Sozialkosten ist Sache des Detektivs, der im Auftragsverhältnis angestellt ist.

 

Frage 4.4: Wird die Hinfahrt ins Büro bzw. an den Arbeitsplatz oder Arbeitsort als Arbeitszeit gerechnet?

Antwort: Grundsätzlich wird die Reisezeit in unser Büro oder Detektei und zurück nicht als Arbeitszeit gerechnet. Beträgt der Reiseweg von Zuhause bis zur Detektei jedoch über eine Stunde Fahrzeit (Ohne Stau) oder über 80 km (gemessen an durchschnittlich berechneter Internet-Router-Software), wird der Reiseweg als Arbeitszeit bezahlt. Das gleiche gilt, wenn der Detektiv von Zuhause aus direkt (ohne halt im Detektivbüro) an den auswärtigen Arbeitsplatz fährt. Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit ab Büro Dübendorf, wenn der Detektiv von Zuhause in unser Büro fährt.

Wenn der Detektiv von Zuhause direkt (ohne Halt oder Umweg über Das Detektivbüro in Dübendorf) an den Einsatzort fährt, beginnt die Arbeitszeit am Einsatzort.

 

Frage 5.1: Kann der Auftragnehmer (Detektiv) einen Vorschuss beziehen?

Antwort: Ja, die ungefähren Spesen werden als Vorschuss gewährt.

 

Frage 5.2: Wann erhalte ich den Lohn?

Antwort: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer Ende Monat und nur dann, wenn der Auftragnehmer den Rapport abgegeben hat. Spätestens jedoch am 10. Tag des Folgemonats.

 

Frage 5.0: Seit wann existiert die SAO (Schweizerische Agenten Organisation)?

Antwort: Seit 1983

 

Frage 6.0: Es gibt in Ihrer Organisation auch ein Detektiv-Shop. Gibt's da auch einen sogenannten Schülerrabatt?

Antwort: Ja, als Detektivschüler profitieren Sie von 10% Rabatt.

 

Frage 7.0: Was bedeutet PD?

Antwort: Privatdetektiv

 

Frage 8.0: Ich habe bereits Stern-3 (NUR Theorieausbildung) und möchte nun das Praktikum noch anhängen. Geht das?

Antwort: Ja, wenn Sie später zusätzlich noch das Praktikum machen, erhalten Sie 1 Stern mehr, also Total 4 Sterne. Sie bezahlen nur noch die Differenz von Stern-3 zu Stern-4 (CHF 1´521.- bei Vorkasse)
Ab 1. Juli 2018 werden die drei Module: Stern-1, Stern-2 und Stern-3 nicht mehr angeboten.

 

Frage 9.0: Ich habe bereits die Beobachterschule (Stern-2) gemacht. Kann ich nun noch die Informantenschule (Stern-1) machen?

Antwort: Nein, das ist nicht möglich, weil der Informant schon im Beobachter integriert ist. Gleich verhält es sich mit dem PD-Assistent Stern-3, der beinhaltet bereits die Informanten- und die Beobachterschule. Ab 1. Juli 2018 werden die drei Module: Stern-1, Stern-2 und Stern-3 nicht mehr angeboten.

 

 

Was bedeuten die Sterne auf dem Privatdetektiv-Ausweis?

Von Links nach rechts und von Oben nach Unten:

Die ersten oberen Sterne: Bei 4 Sterne = Privatdetektiv mit Theorie und Praktikum

Hat der 4. Stern ein S in der Mitte = Supervisor.

Roter Stern mit Römisch 1 = Instruktor (bildet Detektivschüler aus).

                                                                             Roter Stern mit Römisch 2 = Instruktor                                                                                 (bildet Instruktoren aus).

                                                                             Grüner Stern mit W = Wanzenspezialist                                                                               (spürt versteckte Abhörgeräte auf).

                                                                             Blauer Stern mit L = Ladendetektiv

                                                                             Blauer Stern mit S = Sozialdetektiv

                                                                             Spezialstern mit SA = Spezial Agent

                                                                             Rechts SVAPD = Mitglied bei                                                                                                 Schweizerischer Verband ausgebildeter                                                                               Privatdetektive

 

Wir stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.