Diplomierte/r Sozialdetektiv/in

Die Ämter sind gelegentlich auf den Einsatz von Sozialdetektive angewiesen, um den Missbrauch von Sozialleistungen bei konkreten Verdachtslagen wirksam zu kontrollieren.

 

Berufsbild Sozialdetektiv/in
 
Der Begriff des Sozialdetektivs findet sich weder auf www.admin.ch noch in anderen Gesetzen. In der Literatur und in der Praxis hat er sich dennoch als Bezeichnung für Dienstleister oder Mitarbeiter der Sozialhilfestellen herausgebildet, die vor Ort den Bezüger überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung von Sozialhilfeleistungen tatsächlich vorliegen. Mit anderen Worten, ob Hilfesuchende oder Hilfeempfänger wirklich bedürftig sind.
 
Um diese Tätigkeit seriös ausüben zu können, genügt es nicht, ein guter Ermittler zu sein. Wir legen besonderen Wert Sozialversicherungskompetenz, d.h. dass unsere Sozialdetektive die Grundlagen des Sozialversicherungswesens verstehen.
Da sich das Lehrmittel mit den Grundlagen der Sozialversicherung befasst, werden nur wesentliche Leistungen der einzelnen Versicherungsleistungen beschrieben.
 

Schwerpunkte der Schulung zum Sozialdetektiv/in:

  • Geschichte der Sozialversicherung
  • Grundlagen und Grundbegriffe (MV), (KV), (AHV), (EO), (FZ), (IV), (EL), (UV), (BV)
  • Die einzelnen Sozialversicherungen (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie Ergänzungsleistungen)
  • Die einzelnen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall- und Militärversicherung)
  • Die einzelnen Sozialversicherungen (Erwerbsersatz und Familienzulage)
  • Die einzelnen Sozialversicherungen (Berufliche Vorsorge und Arbeitslosenversicherung)
  • Die einzelnen Sozialversicherungen (Individuelle Vorsorge)
  • Sozialversicherungen zwischen den Staaten: Grundlage und Grundsätze
 
  • Erscheinungsformen von Sozialmissbrauch
  • Wirtschaftliche und politische Dimension des Sozialmissbrauchs
  • Ursache und Hintergründe des Sozialmissbrauchs
  • Instrumente, die bereits bestehen, um Sozialmissbrauch zu verhindern oder aufzudecken
  • Einsatz im Besonderen. (Die Ermittlung und Befragung)
  • Rechtslage und strafrechtliche Verantwortung des Sozialleistungsnehmers
  • Rechtslage und strafrechtliche Verantwortung des Sozialdetektivs
 

 

Unsere Schulung beinhaltet:

20 Lektionen (Autodidaktisch ca. 1-2 Monate) plus 5 x 4 Stunden Praktikum

Die Praktikumsstunden können individuell festgelegt werden, dürfen jedoch 4 Std. pro Tag nicht überschreiten. An Montage und Samstage können keine Praktikum-Stunden geplant werden.

 

 

Voraussetzungen für Sozialdetektiv/in

Um diese Weiterbildung und anschliessende Tätigkeit ausüben zu können, benötigen Sie die Grundausbildung Privatdetektiv/in T+P

 

Kurskosten:
CHF 1´650.- zahlbar im Voraus ohne Ratenzahlung

 

Anstellungsart/Verdienst:

- Auftragsverhältnis

- Stundenlohn CHF 40.- plus Spesenvergütung (NEBENERWERB)

 

Mitglieder vom SNAPD haben 5,5% mehr Lohn

- Stundenlohn CHF 42.20