Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wenn Sie zu Ihrer Frage/n keine Antwort auf dieser Seite finden, dann senden Sie uns ein E-Mail info@sao-nat.ch

Diese Fragen und Antworten sind Bestandteile der AGB und regelt weitere Fragen

 

Voraussetzungen für die Privatdetektivschule

Frage 0.1: Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Antwort:

 

- Mindestalter 20 Jahre (ab 18 Jahren nur mit Einverständnis der Eltern)

- Körpergröße max. 190 cm

- Einwandfreier Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

- Aktueller Betreibungsauszug (nicht älter als 14 Tage)

- Körperlich, geistig und psychisch gesund

- Sportlich, belastbar und geduldig

- Abgeschlossene Grundschule (mind. Realschule)

- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

- Höchstalter 70 Jahre

 

Frage 0.2: Ab wann kann ich starten?

Antwort: Jederzeit, da der Einstieg mit Selbststudium beginnt.

 

Frage 0.3: Kann ich meinen Hund in der Detektei einsetzen?

Antwort: Ja, sofern es der Auftrag erlaubt.

 

Frage 0.4: Akzeptieren Sie auch Ausländer?

Antwort: Ja, mit Ausweis-Kategorie A, B oder C.

 

Frage 0.5: Ich habe bereits eine Detektivschule absolviert – wird das anerkannt?

Antwort: Ja, sofern Sie unsere Aufnahmeprüfung (CHF 500.–) bestehen. Diese umfasst: Theorie, Praxis und Rapport schreiben. Jede Teilprüfung muss mit mindestens Note 4 bestanden werden.

 

Frage 0.6: Ich habe eine Polizeiausbildung – reicht das?

Antwort: Ja, wenn der letzte Polizeieinsatz nicht länger als 3 Jahre zurückliegt und Sie nicht mehr bei der Polizei tätig sind. Auch hier ist die Aufnahmeprüfung CHF 500.– erforderlich.

 

Frage 0.7: Braucht man einen Führerausweis?

Antwort: Nein. Ohne Fahrausweis werden Sie als Beifahrer eingesetzt.

 

Frage 0.8: Wann erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?

Antwort: In der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen.

 

Frage 0.9: Muss ich wirklich über 80 Gesetze auswendig lernen?

Antwort: Nein, selbstverständlich nicht. Sie müssen lediglich die Gesetzestitel mit den dazugehörigen Artikelnummern kennen.

Beispiel:

 

Frage: „Was steht im StGB Art. 112?“

→ Antwort: „Mord“

Umgekehrt: „Welche Art.-Nr. gehört zu Verbrechen und Vergehen?“

→ Antwort: „Art. 10 StGB“

 

Frage 0.10: Werde ich während der Theorie unterstützt?

Antwort: Ja. Während der Theoriephase können Sie uns jederzeit anrufen, um offene Fragen zu klären oder Zusammenhänge erklärt zu bekommen.

 

Unser Tipp:

Lesen Sie die beiden Ordner zunächst vollständig durch, ohne auswendig zu lernen.

Danach kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Sie erhalten anschliessend die Original-Prüfungsfragen per E-Mail.

Mit diesen können Sie – zusammen mit den Lernmitteln – gezielt üben.

 

Alle Antworten finden Sie in den Unterlagen oder im Internet. Wir dürfen Ihnen die Lösungen nicht direkt vorgeben, da Eigenständigkeit Teil der Ausbildung ist. Als angehende/r Privatdetektiv/in werden Sie jedoch schnell in der Lage sein, die korrekten Antworten zu finden.

 

Ausbildung & Ablauf

Frage 1.0: Wie läuft die Ausbildung ab?

Antwort:

Bewerbung einreichen (mit Foto)

Prüfung & Zulassung

Anmeldung & Zahlung der Vorkasse

Erhalt des personalisierten Lernmittels

Selbststudium (2–6 Monate)

Prüfungsvorbereitung & Theorieprüfung (300 Fragen, mind. 200 korrekt)

Praktikum (Observation, Spurensicherung, Recherche, Rapport etc.)

Abschlussprüfung (Theorie & Praxis)

 

Vorgehen

Frage 1.1: Wie beginne ich die Privatdetektivschule Stern-4?

Antwort:

 

A) Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen (Kurzbewerbung mit Foto).

Wir prüfen diese und entscheiden über Ihre Zulassung.

B) Nach erfolgreicher Zulassung können Sie sich offiziell anmelden.

C) Sie erhalten eine Vorkassenrechnung.

D) Nach Zahlungseingang wird Ihr personalisiertes Lernmittel erstellt.

E) Ihr Lernmittel wird während der gesamten Ausbildung laufend aktualisiert.

F) Anschliessend erfolgt das Selbststudium (2–6 Monate, je nach Zeitaufwand).

Hinweis: Konzentrieren Sie sich besonders auf fettgedruckte oder markierte Textstellen – diese sind prüfungsrelevant.

Die Theorieprüfung umfasst 300 Fragen. Mindestens 200 richtige Antworten sind erforderlich (Note 4).

G) Nach Abschluss des Selbststudiums melden Sie sich für den Prüfungsvorbereitungs-Tag an.

Hier prüfen wir telefonisch (ca. 5 Minuten), wie intensiv Sie die Unterlagen durchgearbeitet haben. Danach erhalten Sie die Liste mit den offiziellen Prüfungsfragen.

H) Sobald Sie alle Fragen sicher beherrschen, absolvieren Sie die Theorieprüfung und reservieren anschliessend einen Praktikumsplatz (gemäss Ihren Wünschen oder den nächsten freien Terminen).

I) Im Praktikum lernen Sie u. a.:

 

- Spurensicherung (Fingerabdrücke mit Zephyr-/Marabupinsel)

- Einsatz von Wanzenaufspürgeräten

- Spurensuche mit Wärmebildkamera

- Arbeit mit Nachtsichtgeräten im Darkroom

- Verdecktes Fotografieren & Filmen

- Umgang mit Funkgeräten & Funksprache

- Observationen (Einzel, Gruppe, Auto – mit und ohne GPS-Tracker)

- GPS-Tracker korrekt einsetzen und entfernen

- Internet- & Handyrecherche

- Verfassen professioneller Rapporte

 

K) Nach dem Praktikum haben Sie 6 Monate Zeit, die Abschlussprüfung zu absolvieren.

 

Vor Schulbeginn möchte ich folgendes noch Wissen

Frage 1.2: Wann und wo beginnt das Praktikum?

Antwort:

Schulklasse: Dauer ca. 6 Monate (16 Samstage), jeweils 10:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr in Dübendorf. Maximal 8 Teilnehmer.

Privatunterricht: zum Teil in St. Gallen, Dübendorf, Basel, Luzern, Chur oder Bern möglich. 

 

Frage 1.3: Wie viel Personen sind in einer Klasse?

Antwort: Maximal 8 Teilnehmer

 

Frage 1.4: Verdient man während der Ausbildung etwas?

Antwort: Nein. Ausnahmen: Wird man im Privatunterricht als „Lockvogel“ eingesetzt, beträgt die Vergütung CHF 25.–/Std. plus Spesen (CHF 0.50/km oder SBB-Ticket).

 

Frage 1.5: Ist der Beruf Privatdetektiv in der Schweiz anerkannt?

Antwort: Die Tätigkeit als Privatdetektiv/in ist in der Schweiz reglementiert, jedoch nicht eidgenössisch als Beruf anerkannt. Eine Übersicht der reglementierten Berufe finden Sie beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI):

 

 

Frage 1.6: Gibt es den „eidgenössischen Fachverband Schweizerischer Privat-Detektive (FSPD)“?

Antwort: Nein. In der Schweiz existieren zwar drei branchennahe Verbände, jedoch kein eidgenössisch anerkannter Verband.

  

Frage 1.7: Kann ich nach Anmeldung vom Vertrag zurücktreten?

Antwort: Nein. Für Online-Käufe gilt in der Schweiz kein Widerrufsrecht. Mit Ihrer Bestellung beauftragen Sie uns verbindlich, das Lernmittel zu produzieren. Ein Rücktritt ist daher ausgeschlossen.

 

Praktikum

Frage 2.0: Wann beginnt das Praktikum?

Antwort: Viertel- oder halbjährlich. Termine finden Sie auf unserer Website.

 

Frage 2.1: Wie läuft das Praktikum ab?

Antwort:

Schulklasse: 16 Samstage à 4 Std. (Dübendorf, max. 8 Teilnehmer)

Privatunterricht: flexibel z.T. in verschiedenen Städten (z. B. Zürich, Basel, Bern)

 

Abschlussprüfung

Frage 3.0: Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Antwort: Sie kann bis zu drei Mal wiederholt werden. Prüfungsgebühr CHF 500.–.

 

Frage 3.0.1: Gibt es Einsicht in die korrigierte Prüfung?

Antwort: Ja, nach Terminvereinbarung. Die Prüfungen dürfen jedoch nicht kopiert oder fotografiert werden. Für die Einsicht wird eine Gebühr von CHF 200.– erhoben (zahlbar im Voraus).

 

Frage 3.1: Wie lange dauert die Abschlussprüfung?

Antwort: Theorie: 09:00–12:00 Uhr, Praxis: 13:00–16:00 Uhr. Oft wird die Theorieprüfung bereits vor der praktischen Phase absolviert.

 

Frage 3.2: Erhalte ich nach bestandener Prüfung ein Diplom?

Antwort: Ja. Jeder Absolvent erhält einen Privatdetektivausweis sowie ein Privatdetektiv-Diplom, anerkannt bei über 12 Detekteien. Zusätzlich bereitet die Ausbildung auf die kantonale Polizeibewilligung vor.

 

Frage 3.3: Bis wann muss ich die Prüfung ablegen?

Antwort: Innerhalb von 6 Monaten nach Ausbildungsende. Danach wird eine Gebühr von CHF 500.– erhoben.

 

Frage 3.4: Kann ich die Prüfung ablegen, wenn ich noch nicht alle Raten bezahlt habe?

Antwort: Nein. Alle finanziellen Verpflichtungen müssen vor der Abschlussprüfung beglichen sein. 

 

Berufsaussichten

Frage 4.0: Wo kann ich nach der Ausbildung arbeiten?

Antwort: Absolventen werden nach Möglichkeit direkt bei der Detektei Wunderli GmbH oder bei Partnerbüros im Auftragsverhältnis angestellt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 4.1: Wie komme ich zu den Aufträgen?

Antwort: Der Privatdetektiv kann für jeden Monat eine Zeitliste in PDF-Form auf der Detektivwebsite herunterladen, auf der er jeweils mit Marker einträgt, an welchen Tagen und Stunde er uns zur Verfügung steht.

Die ausgefüllte Zeitliste muss spätestens eine Woche vor Monatsbeginn abgeliefert worden sein.

Unser Disponent teilt dann die Detektive gemäss Zeitliste entsprechend ein. Detektive, die keine Zeitliste eingesandt haben, können für Aufträge nicht berücksichtigt werden. Siehe auch unsere AGB: 10.1 Wer als Detektiv-Auftragnehmer, über 6 Monate lang keine Zeitliste bei der Detektei-Wunderli abgibt, wird automatisch von der Beschäftigungsliste gestrichen und bekommt keine Aufträge mehr. Auch der Ausweis wird nach abgelaufener Frist nicht mehr ersetzt. Wer wieder aufgenommen werden möchte und einen neuen Ausweis erhalten möchte, bezahlt eine sogenannte Wiederaufnahmegebühr von

CHF 1´900.-

 

Frage 4.1.1: Wie sieht die Auftragslage prozentual aus?

Antwort: Die Auftragslage lag im Jahr 2022 bei 20% - 40% wegen Covid-19-Pandemie und Ukraine-Krieg. Im Jahr 2023/24 hatten wir einen Beschäftigungsgrad von 30% - 70%. Im Jahr 25/26 liegt er bei 30% - 60%, falls sich die Wirtschaftslage nicht verschlimmert durch die kriegerischen Auseinandersetzungen in Ukraine/Russland/Nordkorea und Israel/Iran/usw. Die Angaben sind wie immer ohne Gewähr.

Im Frühling und Herbst haben wir mehr Aufträge als im Winter und Sommer die Prozentangaben sind im Jahresdurchschnitt zu betrachten.

 

Frage 4.2: Kann ich auch eine Festanstellung bei der Detektei Wunderli bekommen?

Antwort: Das ist durchaus möglich. Zur Zeit können aber noch keine Festanstellungen angeboten werden.

Sobald sich aber die wirtschaftliche Lage dies erlaubt, werden wir das sofort kommunizieren und entsprechende Festanstellungsverträge ausarbeiten.

 

Frage 4.3: Wie sind die Angaben über den Verdienst zu verstehen? Brutto oder Netto?

Antwort: Immer Netto plus Spesenvergütungen. Im Auftragsverhältnis arbeitenden werden keine Sozialabgaben in Abzug gebracht. Die Abgabe von Sozialkosten ist Sache des Detektivs, der im Auftragsverhältnis angestellt ist.

 

Frage 4.4: Wird die Hinfahrt ins Büro bzw. an den Arbeitsplatz oder Arbeitsort als Arbeitszeit gerechnet?

Antwort: Grundsätzlich wird die Reisezeit in unser Büro oder Detektei und zurück nicht als Arbeitszeit gerechnet. Beträgt der Reiseweg von Zuhause bis zur Detektei jedoch über eine Stunde Fahrzeit (Ohne Stau) oder über 80 km (gemessen an durchschnittlich berechneter Internet-Router-Software bzw. Google-Maps), wird der Reiseweg als Arbeitszeit bezahlt. Das gleiche gilt, wenn der Detektiv von Zuhause aus direkt (ohne halt im Detektivbüro) an den auswärtigen Arbeitsplatz fährt. Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit ab Büro Dübendorf, wenn der Detektiv von Zuhause in unser Büro fährt.

Wenn der Detektiv von Zuhause direkt (ohne Halt oder Umweg über das Detektivbüro in Dübendorf) an den Einsatzort fährt, beginnt die Arbeitszeit am Einsatzort. Bei arbeiten im Büro oder als Instruktor, gelten die obigen Regeln nicht.

Massgebend sind dann die normal vereinbarten Honorare ohne Spesen und km-Entschädigung.

 

Frage 5.1: Kann der Auftragnehmer (Detektiv) einen Vorschuss beziehen?

Antwort: Ja, die ungefähren Spesen werden als Vorschuss gewährt.

 

Frage 5.2: Wann erhalte ich den Lohn?

Antwort: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, immer Ende Monat und nur dann, wenn der Auftragnehmer den Rapport bzw. die Rechnung abgegeben hat. Spätestens jedoch am 10. Tag des Folgemonats.

 

Frage 5.0: Seit wann existiert die SAO (Schweizerische Agenten Organisation)?

Antwort: Seit 1983

 

Frage 6.0: Es gibt in Ihrer Organisation auch ein Detektiv-Shop. Gibt's da auch einen sogenannten Schülerrabatt?

Antwort: Ja, als Detektivschüler profitieren Sie von 10% Rabatt.

 

Frage 7.0: Was bedeutet PD?

Antwort: Privatdetektiv

 

 

Was bedeuten die Sterne auf dem Privatdetektiv-Ausweis?

Von Links nach rechts und von Oben nach Unten:

 

 

 

 

 

 

Die ersten oberen Sterne: Bei 4 Sterne = Privatdetektiv mit Theorie und Praktikum

Hat der 4. Stern ein S in der Mitte = Supervisor.

Roter Stern mit Römisch 1 = Instruktor (bildet Detektivschüler aus).

Roter Stern mit Römisch 2 = Instruktor (bildet Instruktoren aus

Grüner Stern mit W = Wanzenspezialist (spürt versteckte Abhörgeräte auf).

Blauer Stern mit L = Ladendetektiv

Blauer Stern mit S = Sozialdetektiv

Spezialstern mit SA = Spezial Agent

Rechts SNAPD = Mitglied beim Schweizerischen Netzwerk ausgebildeter Privatdetektive

 

Der Ausweis wird nach Ablauf gratis ersetz, wenn der Detektiv auf der Beschäftigungsliste registriert ist d.h. wenn der Detektiv jeden Monat eine Zeitliste abgegeben hat. 

 

Falls dies nicht zutrifft, gilt unsere AGB unter Punkt 10.1   Siehe AGB...